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Das Mieter-Handbuch. Mietvertrag, Nebenkosten, Modernisierung, Mietminderung, Kündigung.
Wenn es Ärger mit dem Vermieter gibt, bietet »Das Mieter-Handbuch« praktischen Rat und wirksame Hilfe für Mieter - mit nutzbringenden Vorlagen, Vertragsmustern mit Erläuterungen, Checklisten, Musterbriefen und -formulierungen. Zum Heraustrennen, Ausfüllen, Verschicken und als Kopiervorlagen. Dieser Band ist in Kooperation mit dem DEUTSCHEN MIETERBUND entstanden. Mietvertrag, Miete und Mietpreisbremse, Modernisierung, Kündigung Nebenkostenabrechnung - wie wird korrekt abgerechnet? Was gilt bei Untervermietung, Haustieren, Feiern, Grillen auf dem Balkon? Schönheitsreparaturen - in welchen Abständen und in welchem Umfang? Mit allen Mietrechtsänderungen 2019 und den Reformvorhaben der Großen Koalition: Grundsteuer, Mieterhöhungen, Wohngeld, Klimaschutz.
Preis: 14.90 € | Versand*: 6.95 € -
Das Mieter-Set. Mietvertrag, Kaution, Mietminderung, Nebenkostenabrechnung.
Nebenkostenabrechnung, Wohnungsmängel, Vertragsauslegung und Mieterhöhungen sind die Themen, bei denen es am häufigsten Streit mit dem Vermieter gibt. Ohne theoretischen Ballast kommt das »Mieter-Set« direkt auf den Punkt und zeigt dem Leser, wie man die wichtigsten Mieterrechte erfolgreich anwenden kann. Seit der ersten Auflage 2016 hat sich auf dem Wohnungsmarkt viel verändert. In der Neuauflage klärt die Stiftung Warentest über die aktuellen Regelungen zum Corona-Kündigungsschutz auf, der noch bis zum 30.6.2022 gilt. Außerdem gibt es alles Wissenswerte zur Mietbremse in Großstädten sowie zum Berliner Mietendeckel. In diesem Ratgeber erfährt man, wie der Makler als Vermittler einer Mietwohnung fungiert und wie man mit den richtigen Bewerbungsunterlagen punktet. Mit dem Vertrags-Checker ist man auf der sicheren Seite und erfährt, was außerdem zu regeln ist, damit der Umzug schnell und reibungslos erfolgt. Auch bei rechtlichen Fragen wie dem korrekten Kündigungsschreiben oder der Kautionserstattung sowie zu Modernisierung und Mieterhöhung ist man mit diesem Buch perfekt beraten.
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Trumps Amerika. Auf Kosten der Freiheit.
Die Welt stand unter Schock. Die Amerikaner hatten gewählt und sich entschieden: gegen Hillary Clinton und das politische Establishment, für den Quereinsteiger Donald Trump. Das hat Gründe. Viele Amerikaner fühlen sich abgehängt und von der Politik vernachlässigt. Trump hat es verstanden, nicht nur die soziale Misere vieler seiner Wähler, sondern auch grundlegende Defizite der amerikanischen Wirtschaft und Politik für seine Zwecke auszunutzen. Europa, auch Deutschland, hat ähnliche Probleme, wenn auch (noch) nicht in diesem Ausmaß. Und die europäischen Populisten analysieren Trumps Erfolgsrezept genau. Ist die freiheitliche Demokratie des Westens am Ende? Welche Folgen wird der erschreckend desolate Zustand der amerikanischen Gesellschaft für uns in Europa haben? Warum Amerika Donald Trump zum Präsidenten gewählt hat und was wir in Europa verlieren, weil in den USA das Geld regiert - Josef Braml zeigt es.
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Kann Vermieter Rauchmelder Kosten auf Mieter umlegen?
Kann Vermieter Rauchmelder Kosten auf Mieter umlegen? In Deutschland sind Vermieter gesetzlich verpflichtet, Rauchmelder in ihren Mietwohnungen zu installieren. Die Kosten für die Anschaffung und Installation der Rauchmelder trägt in der Regel der Vermieter. Diese Kosten können nicht auf die Mieter umgelegt werden. Es ist wichtig, dass Vermieter ihrer gesetzlichen Pflicht nachkommen und für die Sicherheit der Mieter sorgen. Mieter sollten darauf achten, dass in ihrer Mietwohnung Rauchmelder vorhanden sind und regelmäßig gewartet werden.
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Kann Vermieter Kosten für Rauchmelder auf Mieter umlegen?
Kann Vermieter Kosten für Rauchmelder auf Mieter umlegen? In vielen Fällen können Vermieter die Kosten für die Installation und Wartung von Rauchmeldern auf die Mieter umlegen, sofern dies im Mietvertrag oder in der Betriebskostenabrechnung vereinbart ist. Es ist wichtig, dass die gesetzlichen Vorschriften des jeweiligen Bundeslandes eingehalten werden, da diese je nach Region variieren können. Mieter sollten prüfen, ob die Kosten für Rauchmelder im Mietvertrag oder in den Betriebskosten enthalten sind und gegebenenfalls mit dem Vermieter klären, wer für die Kosten verantwortlich ist. Es ist ratsam, bei Unklarheiten einen Rechtsanwalt oder Mieterschutzverein zu konsultieren.
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Kann Vermieter Kosten für neue Heizung auf Mieter umlegen?
Kann Vermieter Kosten für neue Heizung auf Mieter umlegen? In der Regel können Vermieter die Kosten für eine neue Heizung auf die Mieter umlegen, sofern dies vertraglich vereinbart wurde. Es ist wichtig, dass die Umlage der Kosten im Mietvertrag oder in einer entsprechenden Vereinbarung festgehalten ist. Zudem müssen die Kosten angemessen und nachvollziehbar sein. Mieter können sich bei Unklarheiten oder Streitigkeiten an den Mieterschutzbund oder einen Anwalt für Mietrecht wenden, um ihre Rechte zu klären. Es ist ratsam, sich vor der Durchführung von Modernisierungsmaßnahmen über die rechtlichen Rahmenbedingungen zu informieren.
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Wer übernimmt die Kosten, Mieter oder Vermieter?
Die Kosten für Reparaturen und Instandhaltungen sind normalerweise Sache des Vermieters. Der Mieter ist jedoch für kleinere Reparaturen und Schönheitsreparaturen verantwortlich, es sei denn, dies wurde im Mietvertrag anders vereinbart. Grundsätzlich sollten jedoch immer die genauen Regelungen im Mietvertrag beachtet werden.
Ähnliche Suchbegriffe für Kosten:
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$40 Extra Kosten
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Welche Kosten kann man als Vermieter auf den Mieter umlegen?
Welche Kosten kann man als Vermieter auf den Mieter umlegen? Als Vermieter können Sie bestimmte Kosten auf den Mieter umlegen, wie beispielsweise die Betriebskosten für das Gebäude, die Kosten für Schönheitsreparaturen oder auch die Kosten für bestimmte Modernisierungsmaßnahmen. Es ist wichtig, dass diese Kosten im Mietvertrag klar definiert sind und den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Darüber hinaus können auch Kosten für bestimmte Dienstleistungen wie Hausmeisterdienste oder Müllabfuhr auf den Mieter umgelegt werden. Es ist ratsam, sich vorab über die genauen Regelungen und Möglichkeiten zur Umlage von Kosten zu informieren.
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Wer muss die Kosten tragen, Mieter oder Vermieter?
Die Kosten werden in der Regel vom Mieter getragen. Der Vermieter ist jedoch für die Instandhaltung und Reparatur des Mietobjekts verantwortlich, sofern es sich nicht um Schäden handelt, die vom Mieter verursacht wurden. In einigen Fällen können jedoch bestimmte Kosten, wie beispielsweise die Kosten für größere Reparaturen oder Renovierungen, zwischen Mieter und Vermieter aufgeteilt werden. Dies wird normalerweise im Mietvertrag festgelegt.
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Welche Schönheitsreparaturen sind Mieter laut Mietvertrag verpflichtet durchzuführen und welche Kosten können gegebenenfalls auf den Vermieter umgelegt werden?
Mieter sind in der Regel verpflichtet, Schönheitsreparaturen wie das Streichen von Wänden alle paar Jahre durchzuführen. Kosten für Schönheitsreparaturen können auf den Vermieter umgelegt werden, wenn im Mietvertrag eine entsprechende Klausel vereinbart wurde. Der Vermieter ist jedoch verpflichtet, die Kosten angemessen zu berechnen und die Arbeiten fachgerecht ausführen zu lassen.
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Welche Kosten kann der Vermieter an den Mieter weitergeben?
Welche Kosten kann der Vermieter an den Mieter weitergeben? In der Regel kann der Vermieter die Betriebskosten auf den Mieter umlegen, die im Mietvertrag vereinbart sind. Dazu gehören zum Beispiel Kosten für Wasser, Heizung, Müllabfuhr und Hausmeister. Auch die Grundsteuer und die Gebäudeversicherung können auf den Mieter umgelegt werden. Es ist wichtig, dass im Mietvertrag genau festgelegt ist, welche Kosten der Mieter tragen muss und in welcher Höhe.
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